|
Hieb- und Stichwaffen dürfen in Deutschland nur von Personen erworben werden, die das 18.Lebensjahr vollendet haben.
Bitte senden Sie uns eine amtlich beglaubigte Kopie oder Abschrift von Personalausweis, Reisepaß, Führerschein, Geburtsurkunde oder ähnlichem per Post zu. Diese amtliche Beglaubigung ist z.B. auf dem Ordnungsamt,
der Polizei und in Pfarrämtern erhältlich. Eine amtliche Altersbestätigung muß nur einmal erbracht werden. Eingesandte Originaldokumente erhalten Sie mit der Lieferung zurück. Eine Altersbestätigung kann nur
mit den oben genannten Papieren erfolgen und wird auch nur dann von uns berücksichtigt. Zusendungen in Form von *.jpg, *.tiff etc. Bildern des Personalausweises reichen laut Auskunft des zuständigen
Ordnungsamtes nicht aus. Faxe von z.B. Personalausweisen gelten momentan als rechtliche Grauzone und werden deshalb von uns ebenfalls nicht akzeptiert.
|